im Landesblasmusikverband Brandenburg e.V.

§ 4 Satzung LBB e.V.
Mitgliedschaft

 
(2) Ordentliche Mitglieder sind Verbände, Vereinigungen und Interessengemeinschaften, die ihren Sitz im Land Brandenburg haben und ausschließlich oder überwiegend Blasmusik (Blasorchester, Posaunenchöre) und Spielleutemusik (Spielmanns-, Fanfaren-, Jagdhorn-, Schalmaienmusik) und andere bläserische Musizierformen pflegen.
Mitgliedschaften von Einzelpersonen sind möglich, sofern die jeweilige Person nicht Mitglied einer Vereinigung nach §4 Abs. 2 Satz 1 ist.
 
(3) Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche die Aufgaben des Verbandes ideell
und materiell fördern.

Die Mitglieder des LBB e.V. sind:
(Stand: 15.02.2022)

 
Jugendblasorchester  Beeskow


Blasorchester Cottbus e.V.


Musikverein Vetschau e.V.


Calauer Fanfaren e.V.


Feuerwehrblasorchester der Stadt Gransee e.V.


Fanfarengarde Frankfurt a.d. Oder e.V.


I.Brandenburgisches Garde-Blasmusikkorps Fürstenwalde


Fanfarenzug des Amtes Neustadt (Dosse)


Blasorchester Hennigsdorf e.V.


Jugendblasorchester Falkenberg e.V.


Jugendorchester der Musikschule Märkisch Oderland


Musikverein Brück e.V.


Musikverein Ziesar e.V.


Blasmusikverein Oranienburg e.V.


Blasorchester Premnitz e.V.


MV Trachtenkapelle Spremberg e.V.


Spielmannszug Komptendorf e.V.


Neuzeller Spielmannszug e.V.


Original Wandlitzer Musikanten e.V.


Genthiner Musikexpress e.V.


Angermünder Fanfarenzug 1976 e.V.
 
Einzelmitglieder im LBB e.V.